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Die „Haag‘schen Kleinigkeiten“: Gutachten zum Artenschutz

Immer wieder gab es in der Vergangenheit Aufträge von Herrn Landschaftsarchitekten Haag, doch nie soviel wie dieses Jahr. In solchen Artenschutzgutachten fühle ich mich als Allrounder-Biologe richtig wohl. Ich gebe freimütig zu, dass ich nicht zu jeder Libelle beim bloßen Vorbeiflug sofort den richtigen Artnamen weiß, oder Laufkäfer anhand der Kotbällchen bestimmen kann. Aber es reicht ja, dass die Libellen-Gattung Aeschna heißt und der Käfer zur Gattung Carabus gehört. Beide Gattungen sind pauschal nach ArtenschutzVO als besonders geschützt eingestuft und nur darum geht es in diesen Gutachten zum Artenschutz.

Genauer hinschauen und besonders hinhören muss man natürlich bei den Fledermäusen und den Vögeln. Artbestimmungen sind zwingend erforderlich, da bei beiden Klassen EU-Recht betroffen ist und/oder die Tiere streng geschützt sind. Freundlicherweise sind die Tiere sehr gesprächig. So kann man sich nicht nur optisch, sondern auch akustisch der Artenanalyse nähern.

(to be continued)

Amphibienuntersuchung Boxtal

Amphibienuntersuchung Schlichten

A 71: Die Unterquerung des Thüringer Walds zwischen Suhl und Zella-Mehlis (Nord)

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